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   BVerwG, 01.07.2021 - 2 B 71.20   

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BVerwG, 01.07.2021 - 2 B 71.20 (https://dejure.org/2021,33624)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.2021 - 2 B 71.20 (https://dejure.org/2021,33624)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - 2 B 71.20 (https://dejure.org/2021,33624)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Überzeugungsgewissheit für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme (hier: Entfernung eines Beamten aus dem Dienst); Begehung eines außerdienstlichen Dienstvergehens eines Beamten durch den Besitz von Bilddateien mit kinderpornographischem Inhalt auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erfordernis der Überzeugungsgewissheit für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme (hier: Entfernung eines Beamten aus dem Dienst); Begehung eines außerdienstlichen Dienstvergehens eines Beamten durch den Besitz von Bilddateien mit kinderpornographischem Inhalt auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 31.01.1989 - VII B 162/88

    Revision - Übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2021 - 2 B 71.20
    (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2008 - 9 B 55.07 - BeckRS 2008, 34380 Rn. 5; BFH, Beschluss vom 31. Januar 1989 - VII B 162/88 - NVwZ-RR 1990, 335 f.; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 132 Rn. 53 m.w.N. und Buchheister, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 132 Rn. 102 f. jeweils m.w.N. der Rspr).

    Der Beteiligte muss vielmehr die ihm nach der Prozessordnung zu Gebote stehenden Möglichkeiten nutzen, um den Verfahrensmangel in der Instanz zu beseitigen (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1976 - 6 C 21.76 - NJW 1977, 313 und Beschluss vom 30. September 1988 - 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 S. 26; BFH, Beschluss vom 31. Januar 1989 - VII B 162/88 - NVwZ-RR 1990, 335 f.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2021 - 2 B 71.20
    Deshalb muss von der Beschwerde gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Korrektur des dem Beteiligten seit langem bekannten, von ihm aber erstmals im Zulassungsverfahren nach § 132 Abs. 2 VwGO gerügten Verfahrensfehlers, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht das Vorliegen eines solchen Verfahrensfehlers auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. dazu die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Aufklärungsrüge: BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56 Rn. 6, vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 - Rn. 18 und vom 25. Februar 2021 - 2 B 69.20 - NVwZ-RR 2021, 540 Rn. 27).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2021 - 2 B 71.20
    Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 - BVerwGE 102, 33 m.w.N. und Beschlüsse vom 29. Oktober 2008 - 2 B 22.08 - juris Rn. 4 und vom 6. Juni 2014 - 2 B 75.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 73 Rn. 15).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2021 - 2 B 71.20
    Danach kann ein Beamter oder Soldat sowohl sein materielles Recht auf Überprüfung und gegebenenfalls Änderung seiner dienstlichen Beurteilung als auch das prozessuale Klagerecht (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305 ; BVerwG, Urteil vom 13. November 1975 - 2 C 16.72 - BVerwGE 49, 351 ) oder auch seinen Anspruch auf Zahlung einer jährlichen Sonderzuwendung verwirken (Urteil vom 13. November 2008 - 2 C 11.07 - Buchholz 449.4 § 30 Soldatenversorgungsgesetz Nr. 1 Rn. 21 ff.).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweigerung von

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2021 - 2 B 71.20
    Sie ist verfassungsgemäß (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. April 2010 - 1 BvR 3515/08 - BeckRS 2010, 49078 Rn. 44).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2021 - 2 B 71.20
    Aus der Klageschrift muss bei verständiger Lektüre deshalb eindeutig hervorgehen, welche konkreten Handlungen dem Beamten als Dienstvergehen zur Last gelegt werden (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 A 3.05 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 4 Rn. 27 f. und Beschlüsse vom 20. Dezember 2011 - 2 B 59.11 - juris Rn. 5 m.w.N. und vom 17. Juli 2013 - 2 B 27.12 - juris Rn. 14; Weiß, in: GKÖD, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Band 2, Stand 4/2021, M § 52 BDG Rn. 87, 96).
  • BVerwG, 17.07.2013 - 2 B 27.12

    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme; ungenehmigte Nebentätigkeit während der

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2021 - 2 B 71.20
    Aus der Klageschrift muss bei verständiger Lektüre deshalb eindeutig hervorgehen, welche konkreten Handlungen dem Beamten als Dienstvergehen zur Last gelegt werden (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 A 3.05 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 4 Rn. 27 f. und Beschlüsse vom 20. Dezember 2011 - 2 B 59.11 - juris Rn. 5 m.w.N. und vom 17. Juli 2013 - 2 B 27.12 - juris Rn. 14; Weiß, in: GKÖD, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Band 2, Stand 4/2021, M § 52 BDG Rn. 87, 96).
  • BVerwG, 06.06.2014 - 2 B 75.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs;

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2021 - 2 B 71.20
    Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 - BVerwGE 102, 33 m.w.N. und Beschlüsse vom 29. Oktober 2008 - 2 B 22.08 - juris Rn. 4 und vom 6. Juni 2014 - 2 B 75.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 73 Rn. 15).
  • BVerwG, 19.02.2018 - 2 B 51.17

    Entfernung eines Studienrats aus dem Beamtenverhältnis wegen Begehung von

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2021 - 2 B 71.20
    Deshalb muss von der Beschwerde gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Korrektur des dem Beteiligten seit langem bekannten, von ihm aber erstmals im Zulassungsverfahren nach § 132 Abs. 2 VwGO gerügten Verfahrensfehlers, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht das Vorliegen eines solchen Verfahrensfehlers auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. dazu die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Aufklärungsrüge: BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56 Rn. 6, vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 - Rn. 18 und vom 25. Februar 2021 - 2 B 69.20 - NVwZ-RR 2021, 540 Rn. 27).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2021 - 2 B 71.20
    Deshalb muss von der Beschwerde gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Korrektur des dem Beteiligten seit langem bekannten, von ihm aber erstmals im Zulassungsverfahren nach § 132 Abs. 2 VwGO gerügten Verfahrensfehlers, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht das Vorliegen eines solchen Verfahrensfehlers auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. dazu die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Aufklärungsrüge: BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56 Rn. 6, vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 - Rn. 18 und vom 25. Februar 2021 - 2 B 69.20 - NVwZ-RR 2021, 540 Rn. 27).
  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

  • BVerwG, 13.11.2008 - 2 C 11.07

    Anwendung von Ruhens- und Anrechnungsvorschriften; Anrechnungsvorschrift;

  • BVerwG, 25.02.2021 - 2 B 69.20

    Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88

    indische Militäroperationen gegen Tamilen - Vernehmung eines ausländischen

  • BVerwG, 29.10.2008 - 2 B 22.08

    Verwirkung des Anspruchs eines Beamten auf Gewährung einer höheren Sonderzahlung

  • BVerwG, 20.12.2011 - 2 B 59.11

    Bestimmtheitsgebot einer Nachtragsklageschrift wegen Verwahrungsbruchs eines

  • BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 40.19

    Abweichung von den Feststellungen in einem Strafbefehl in einem

  • BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 55.07

    Anforderungen an die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des rechtlichen

  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 21.76

    Rügepflicht bei Protokollfehlern - Protokollierung von Aussagen - Mündliche

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 5 LB 73/21

    Altersgrenze; besondere Altersgrenze; Versetzung in den Ruhestand, vorzeitige

    Auf den gegen diese Entscheidung gerichteten Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung hat der erkennende Senat (Beschluss vom 25.5.2021 - 5 LA 94/20 -) die Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -) mit der Begründung zugelassen, die Beklagte habe ihre Position auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 5. August 2020 (- 2 B 71/20 -) sowie eine Auffassung aus der soldatenrechtlichen Kommentarliteratur gestützt.

    Zur Begründung ihrer Berufung trägt die Beklagte unter Verweis auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen in dessen Beschluss vom 5. August 2020 (- 2 B 71/20 -) vor, die in der ersten Tabellenspalte der hier maßgeblichen Übergangsbestimmung enthaltenen Jahreszahlen gäben nicht das Jahr wieder, in dem der Betreffende das 55. Lebensjahr erreiche, sondern die Jahreszahlen bestimmten Geltungszeiträume für die in den Spalten 3 und 4 laufend steigenden besonderen Altersgrenzen.

    Auch das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hat in seinem Beschluss vom 5. August 2020 (- 2 B 71/20 -, Beschlussabdruck - BA -, S. 3 [Bl. 92/GA]) ausgeführt, die Jahreszahlen, die in der linken Spalte der Tabelle unter § 96 Abs. 2 Nr. 5 lit. b) SG aufgeführt seien - also "2013", "2014" usw. - bezögen sich nicht auf das Kalenderjahr, in dem der jeweils betroffene Soldat sein 55. Lebensjahr vollende, sondern die Jahreszahlen bestimmten Geltungszeiträume für die entsprechend in den Spalten 3 und 4 (laufend steigenden) besonderen Altersgrenzen.

    Die Entscheidung des erkennenden Senats weicht zwar von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen (Beschluss vom 5.8.2020 - 2 B 71/20 -, BA, S. 3 [Bl. 92/GA]) ab.

  • BVerwG, 12.12.2023 - 2 B 36.22
    Der eingetretene Verlust des Rügerechts gilt nach § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 556 ZPO auch für die Revisionsinstanz (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 4 C 37.13 - , juris Rn. 19; Beschlüsse vom 28. Juli 2004 - 2 B 67.04 - juris Rn. 3 und vom 1. Juli 2021 - 2 B 71.20 - juris Rn. 15).

    Anhaltspunkte dafür, dass Schutzvorschriften verletzt sein könnten, auf die wegen ihrer Bedeutung für ein den rechtsstaatlichen Anforderungen gerecht werdendes gerichtliches Verfahren nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juli 2019 - 2 B 7.19 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 18 Rn. 11 m. w. N. und vom 1. Juli 2021 - 2 B 71.20 - juris Rn. 14), sind weder ersichtlich noch mit der Beschwerde vorgetragen.

  • BVerwG, 26.04.2022 - 4 BN 28.21

    Erfolglose auf Verfahrensfehler gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Denn der Beteiligte muss, um sich das Rügerecht hinsichtlich einer - wie hier - verzichtbaren Verfahrensvorschrift zu erhalten (siehe § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 295 ZPO), alle ihm nach der Prozessordnung zu Gebote stehenden Möglichkeiten nutzen, um dem Verfahrensmangel bereits in der Instanz entgegenzuwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 8 C 7.19 - BVerwGE 168, 270 Rn. 13 und Beschluss vom 1. Juli 2021 - 2 B 71.20 - juris Rn. 14 f., jeweils m.w.N.; siehe auch Beschluss vom 17. September 2001 - 9 B 59.01 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 1/21

    Zur Entfernung eines Bundespolizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen der

    Aus der Klageschrift muss bei verständiger Lektüre deshalb eindeutig hervorgehen, welche konkreten Handlungen dem Beamten als Dienstvergehen zur Last gelegt werden (so BVerwG, Beschl. v. 1. Juli 2021 - 2 B 71.20 -, zit. nach JURIS, Rdnr. 9, m. w. N., zu einer vergleichbaren Landesregelung).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2022 - 10 L 1/21

    Zu einer Disziplinarklage gegen eine Bürgermeisterin wegen Verstößen gegen

    Aus der Klageschrift muss bei verständiger Lektüre deshalb eindeutig hervorgehen, welche konkreten Handlungen dem Beamten als Dienstvergehen zur Last gelegt werden (so BVerwG, Beschl. v. 1. Juli 2021 - 2 B 71.20 -, zit. nach JURIS, m. w. N., zu einer vergleichbaren Landesregelung).
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